AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Ferienhaus 1956 Stand: 16.02.2026

§ 1 Geltungsbereich
 (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Ferienhaus 1956“ zur Beherbergung (nachfolgend „Unterkunft“) zwischen den Vermietern und dem Gast/Vertragspartner.
(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, die Vermieter stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vermieter / Vertragspartner / Begriffsdefinitionen
(1) Vermieter sind: Josef Plössnig und Annette Plössnig Englbergweg 88 84036 Landshut Deutschland
(2) Vertragspartner ist die Person, die die Buchung vornimmt, unabhängig davon, ob sie selbst Gast ist.
(3) Gast ist jede Person, die die Unterkunft nutzt, einschließlich mitreisender Personen.
(4) Unterkunft ist das Ferienhaus 1956 am Standort: Englbergweg 88, 84036 Landshut.

§ 3 Vertragsabschluss / Buchung / Anzahlung
 (1) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch die Vermieter zustande. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder über Buchungsplattformen (z.B. Airbnb, Booking.com oder Smoobu) erfolgen.
(2) Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind. (3) Die Vermieter sind berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 50 % des vereinbarten Mietpreises und ist spätestens 7 Tage nach Buchungsbestätigung zu leisten.
(5) Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
(7) Kosten für Geldtransaktionen (z.B. Bankgebühren) trägt der Vertragspartner.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung (Check-in / Check-out)
 (1) Der Vertragspartner hat das Recht, die Unterkunft ab 15:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen. (2) Die Unterkunft ist am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr freizumachen.
(3) Wird die Unterkunft nicht fristgerecht verlassen, sind die Vermieter berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag / Stornierung / Stornogebühren
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend).
(2) Der Vertragspartner kann bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
(3) Außerhalb dieses Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
a) bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 50 % des gesamten Mietpreises
b) bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag: 70 % des gesamten Mietpreises
c) weniger als 2 Wochen vor dem Ankunftstag: 100 % des gesamten Mietpreises
(4) Im Falle einer Stornierung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR fällig.
(5) Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierungserklärung bei den Vermietern.
(6) Sofern die Unterkunft für den stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden kann, werden ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
(7) Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen (z.B. Airbnb, Booking.com) gelten vorrangig die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen.

§ 6 Nichtanreise
(1) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht, besteht kein Anspruch auf Erstattung des vereinbarten Mietpreises. (2) Bei Nichtanreise werden die gemäß § 5 vereinbarten Stornogebühren fällig.

§ 7 Beistellung einer Ersatzunterkunft
(1) Die Vermieter sind berechtigt, dem Vertragspartner eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher oder höherer Qualität zur Verfügung zu stellen, wenn dies sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist.
(2) Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere vor, wenn die Unterkunft aufgrund höherer Gewalt, technischer Schäden oder unvorhersehbarer Ereignisse vorübergehend nicht nutzbar ist.
(3) Etwaige Mehraufwendungen für eine Ersatzunterkunft gehen zu Lasten der Vermieter.

§ 8 Rechte des Vertragspartners
(1) Durch Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der Unterkunft und der zur Verfügung gestellten Einrichtungen.
(2) Der Vertragspartner hat die Unterkunft ausschließlich zu Beherbergungszwecken zu nutzen.

§ 9 Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt fristgerecht zu bezahlen.
(2) Der Vertragspartner haftet gegenüber den Vermietern für jeden Schaden, den er selbst oder mitreisende Gäste oder Besucher verursachen.
(3) Schäden am Inventar sind unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Unterkunft ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Dazu gehören insbesondere: besenreine Übergabe Müllentsorgung gespültes Geschirr bzw. Geschirrspüler ausgeräumt grobe Verschmutzungen entfernt
(5) Werden außergewöhnliche Verschmutzungen oder übermäßiger Reinigungsaufwand festgestellt, können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.


§ 10 Kaution

(1) Die Vermieter behalten sich das Recht vor, eine Kaution in Höhe von 300,00 EUR zu verlangen.
(2) Die Kaution ist spätestens 7 Tage vor Anreise per Banküberweisung einzuzahlen, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Die Rückerstattung der Kaution erfolgt spätestens 7 Tage nach Abreise, sofern keine Schäden, fehlende Gegenstände oder außergewöhnliche Reinigungsaufwände festgestellt wurden.
(4) Schäden oder Mehrkosten können mit der Kaution verrechnet werden.

§ 11 Rechte der Vermieter
(1) Die Vermieter sind berechtigt, jederzeit Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
(2) Die Vermieter sind berechtigt, den Zutritt zur Unterkunft zu verlangen, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist (z.B. Gefahr in Verzug, technische Störungen).

§ 12 Pflichten der Vermieter
(1) Die Vermieter verpflichten sich, die Unterkunft in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. (2) Die Vermieter verpflichten sich, vereinbarte Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

§ 13 Haftung der Vermieter
(1) Die Vermieter haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für persönliche Gegenstände der Gäste übernehmen die Vermieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Haftung für eingebrachte Sachen
(1) Der Gast ist verpflichtet, persönliche Wertgegenstände sorgfältig zu verwahren.
(2) Eine Haftung der Vermieter für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Tierhaltung
 (1) Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieter in die Unterkunft gebracht werden.
 (2) Es sind maximal 3 Hunde erlaubt.
 (3) Hunde dürfen sich ausschließlich im Erdgeschoss aufhalten.
(4)In Schlafräumen, Betten und auf Polstermöbeln sind Hunde aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
(5) Bei Missachtung wird eine gesonderte Reinigungspauschale von 100,00 EUR sowie ggf. Ersatz für beschädigte Textilien (z.B. Bettwäsche) berechnet.
 (6) Der Vertragspartner haftet für sämtliche durch Haustiere verursachten Schäden.

§ 16 Nichtraucherhaus
(1) Die Unterkunft ist ein Nichtraucherhaus.
 (2) Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet.
 (3) Bei Zuwiderhandlung sind die Vermieter berechtigt, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

§ 17 Nachtruhe / Veranstaltungen
 (1) Das Ferienhaus befindet sich in einer Wohngegend. Daher ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
 (2) Es gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
 (3) Partys, Veranstaltungen oder ähnliche Zusammenkünfte sind nicht gestattet.
 (4) Bei wiederholten oder erheblichen Ruhestörungen sind die Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 18 Whirlpool / Außenanlagen
(1) Der Whirlpool ist saisonal nutzbar und steht grundsätzlich im Zeitraum Mai bis Oktober zur Verfügung.
(2) Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
(3) Bei unsachgemäßer Nutzung, starker Verschmutzung oder Beschädigung können zusätzliche Kosten für Reinigung, Reparatur oder Wasserwechsel berechnet werden.
(4) Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen kommen. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

§ 19 Verlängerung der Beherbergung
(1) Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts.
(2) Eine Verlängerung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Vermieter möglich.

§ 20 Vorzeitige Beendigung des Aufenthalts
(1) Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, sind die Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
(2) Eine Erstattung erfolgt nur, sofern die Unterkunft für den verbleibenden Zeitraum anderweitig vermietet werden kann.

§ 21 Erkrankung oder Tod eines Gastes
(1) Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes, erfolgt die medizinische Versorgung auf eigene Verantwortung.
(2) Kosten für notwendige Sonderreinigungen, Desinfektionen oder Ersatz beschädigter Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung stehen, trägt der Vertragspartner.

§ 22 Höhere Gewalt
 (1) Wird die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, extreme Wetterereignisse) unmöglich oder erheblich erschwert, sind die Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 (2) Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 23 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl
(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich die Unterkunft befindet: Landshut.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Landshut.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 24 Datenschutz
(
1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Personenbezogene Daten werden nur zur Abwicklung der Buchung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. § 25 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Josef Plössnig und Annette Plössnig Ferienhaus 1956 Englbergweg 88 84036 Landshut